Wasseranschluss
Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung fällt einmalig eine Wasseranschlussabgabe an.
Die Höhe dieser Abgabe wird nach einer gesetzlich vorgegebenen Berechnungsformel ermittelt. Dabei werden die verbaute Fläche, die Anzahl der angeschlossenen Geschosse sowie ein Anteil der unverbauten Fläche berücksichtigt.
Berechnungsgrundlage:
(verbaute Fläche / 2 × Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % der unverbauten Fläche, höchstens jedoch 75 m²) × Einheitssatz
Einheitssatz: € 8,05 exkl. 10 % USt.
Wasserbezug
Die Wasserbezugsgebühr wird nach dem tatsächlich verbrauchten Wasser verrechnet.
Im Laufe des Jahres werden vierteljährlich Vorauszahlungen vorgeschrieben. Diese orientieren sich am Verbrauch des Vorjahres.
Im 1. Quartal des folgenden Kalenderjahres erfolgt dann die Endabrechnung.
Einheitssatz: € 2,00 exkl. 10 % USt. pro m³
Wasserzähler
Für die Bereitstellung des Wasserzählers sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Eichung, die alle fünf Jahre erfolgt, wird eine Wasserzählerbereitstellungsgebühr verrechnet.
Diese Gebühr wird vierteljährlich vorgeschrieben.
Bereitstellungsgebühr
| maximaler zulässiger Durchfluss (m³/h) | Verrechnungsgröße in m³/h | Bereitstellungsbetrag in € pro m³/h | Bereitstellungsgebühr in € (Spalte 1 mal Spalte 2 = Spalte 3) |
|---|
| bis einschließlich 5 | 3 | 32,- | 96,- |
| über 5 bis einschließlich 10 | 7 | 32,- | 224,- |
| über 5 bis einschließlich 10 | 12 | 32,- | 384,- |
| über 5 bis einschließlich 10 | 17 | 32,- | 544,- |
| über 5 bis einschließlich 10 | 25 | 32,- | 800,- |
| über 5 bis einschließlich 10 | 35 | 32,- | 1120,- |
| darüber jeweils 10er-Klassen | jeweiliger Mittelwert | | |
Berechnung: verbaute Fläche / 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % von der unverbauten Fläche (jedoch höchstens 15 % von 500 m2; = 75 m2;) x Einheitssatz
Einheitssatz: € 8,05 (exkl.) |
Berechnung: verbaute Fläche / 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % von der unverbauten Fläche (jedoch höchstens 15 % von 500 m2; = 75 m2;) x Einheitssatz
Einheitssatz: € 8,05 (exkl.) |