Abgabenvorschreibung für Wasseranschluss, Wasserbezug & Wasserzähler

Wasseranschluss

Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung fällt einmalig eine Wasseranschlussabgabe an.
Die Höhe dieser Abgabe wird nach einer gesetzlich vorgegebenen Berechnungsformel ermittelt. Dabei werden die verbaute Fläche, die Anzahl der angeschlossenen Geschosse sowie ein Anteil der unverbauten Fläche berücksichtigt.

Berechnungsgrundlage:

(verbaute Fläche / 2 × Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % der unverbauten Fläche, höchstens jedoch 75 m²) × Einheitssatz

Einheitssatz: € 8,05 exkl. 10 % USt.

Wasserbezug

Die Wasserbezugsgebühr wird nach dem tatsächlich verbrauchten Wasser verrechnet.
Im Laufe des Jahres werden vierteljährlich Vorauszahlungen vorgeschrieben. Diese orientieren sich am Verbrauch des Vorjahres.
Im 1. Quartal des folgenden Kalenderjahres erfolgt dann die Endabrechnung.

Einheitssatz: € 2,00 exkl. 10 % USt. pro m³

Wasserzähler

Für die Bereitstellung des Wasserzählers sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Eichung, die alle fünf Jahre erfolgt, wird eine Wasserzählerbereitstellungsgebühr verrechnet.
Diese Gebühr wird vierteljährlich vorgeschrieben.

Bereitstellungsgebühr

maximaler zulässiger Durchfluss (m³/h)Verrechnungsgröße in m³/hBereitstellungsbetrag in € pro m³/hBereitstellungsgebühr in € 
(Spalte 1 mal Spalte 2 = Spalte 3)
bis einschließlich 5332,-96,-
über 5 bis einschließlich 10732,-224,-
über 5 bis einschließlich 101232,-384,-
über 5 bis einschließlich 101732,-544,-
über 5 bis einschließlich 102532,-800,-
über 5 bis einschließlich 103532,-1120,-
darüber jeweils 10er-Klassenjeweiliger Mittelwert



Berechnung: 
verbaute Fläche / 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % von der unverbauten Fläche (jedoch höchstens 15 % von 500 m2; = 75 m2;) x Einheitssatz 

Einheitssatz: € 8,05 (exkl.)

Berechnung: 
verbaute Fläche / 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % von der unverbauten Fläche (jedoch höchstens 15 % von 500 m2; = 75 m2;) x Einheitssatz 

Einheitssatz: € 8,05 (exkl.)

Zuständig


Grafik
Kontaktdaten von Jerkovic Sandro
NameJerkovic Sandro
AmtsgebäudeGemeindeamt - Erdgeschoß
Telefon+43 2274 5005 46
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroBauamt

Susanne Weiss
Kontaktdaten von Weiss Susanne
NameWeiss Susanne
AmtsgebäudeGemeindeamt - Erdgeschoß
Telefon+43 2274 5005 30
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroBauamt