Gebrauchsabgabe

Zuständig

Die NÖ Gebrauchsabgabe ist eine Abgabe des Landes Niederösterreich für die Benützung von öffentlichem Grund über den Gemeingebrauch hinaus. Sie betrifft in der Regel vor allem Gewerbetreibende, etwa bei der Nutzung öffentlicher Flächen für Baustelleneinrichtungen, Werbeanlagen, Verkaufsstände, Schanigärten oder ähnliche betriebliche Zwecke.

Alle geltenden Tarife und Details zur Berechnung der Gebrauchsabgabe sind in der jeweils gültigen NÖ Gebrauchsabgaben-Verordnung geregelt.

Die vollständige Verordnung mit allen Tarifen steht hier zum Download zur Verfügung.

NÖ Gebrauchsabgabentarif (228 KB) - .PDF