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Turnus-Bereitschaftsdienst der Apotheken für das Jahr 2010 VERORDNUNG
der Bezirkshauptmannschaft Tulln, mit welcher der Nachtdienst sowie der Wochenend- und Feiertagsdienst der Apotheken "Apotheke Bösel OHG", "St. Florian-Apotheke" und "Sonnen-Apotheke" in Tulln festgelegt wird.
Auf Grund des § 8 Abs. 5 Apothekengesezt, RGBl. Nr. 5/1907, id.d.f. BGBl. Nr. 75/2008, wird folgendes verordnet: |
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Die Dienstbereitschaft der betreffenden Apotheken beginnt jeweils an Samstagen um 12:00 Uhr (wenn ein Feiertag am Freitag davor) und endet am darauf folgenden Samstag (wenn Feiertag, am Freitag davor) ebenfalls um 12:00 Uhr.
Während dieser Zeit übernimmt die Apotheke den Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst sowie den Nachtdienst.
Diese Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft und endet mit 31.12.2010
"Apotheke Bösel OHG", 3430 Tulln, Hauptplatz 30 "St. Florian-Apotheke", 3430 Tulln, Langenlebarner Straße 1 "Sonnen-Apotheke", 3430 Tulln, Staasdorferstraße 15
Eine dienstbereite Apotheke ist immer in Ihrer Nähe.
Homepage: www.apotheker.or.at
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