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Aufgrund des starken Feuerbrandbefalls im Jahr 2007 mit landesweit insgesamt 1.882 bestätigten Fällen hat sich die Notwendigkeit ergeben, einige Änderungen im Feuerbrandbekämpfungssystem vorzunehmen.
* Betroffen sind verschiedene Kernobst- und Ziergehölze aus der Familie der Rosaceen.
* Die Verbreitung über größere Entfernungen erfolgt zB. über verseuchtes Pflanzenmaterial, Zugvögel. Im Nahbereich durch Regen, Wind, Insekten und Menschen, wenn nach dem Hantieren mit befallenen Pflanzen keine Desinfektion erfolgt.
* Alle Verfügungsberechtigten von Grundstücken haben jeden Verdacht unverzüglich dem Bürgermeister bzw. Gemeindeamt zu melden.
* Der bestimmte Feuerbrandbeauftragte klärt diesen Verdacht ab.
* Bei einem begründeten Verdacht wird der zuständige Feuerbrandsachverständige informiert.
* Die weiteren Maßnahmen werden von dem Feuerbrandsachverständigen in Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer veranlasst.
* 4 Wochen und 1 Jahr nach Durchführung der Maßnahmen kommt es zur Nachkontrolle.
* Kommt es zu einer Rodung, so übernimmt das Land 50 % der Kosten.
* Die Bezirksverwaltungsbehörde hat weiters eine Befallszone im Unkraus von bis zu 3 km von der Befallsstelle abzugrenzen.
Den aktuellen Stand der Feuerbranderlässe können Sie hier downloaden.