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Die Öffnungszeiten von 07:00 bis 13:00 Uhr sind garantiert.
Die Zeiten ab 13:00 Uhr (Nachmittagsbetreuung) richten sich nach den tatsächlichen Anmeldungen der Eltern. Die Nachmittagsbetreuung ist nur dann verpflichtend, wenn mind. drei Kinder am selben Tag zur selben Uhrzeit angemeldet sind.
Die Anmeldung erfolgt entweder im Zuge der Anmeldung des Kindes für den Kindergarten oder bis Ende Mai für September, oder unter dem Kindergartenjahr zum 1. Dezember und 1. März, Abgabe jeweils zwei Wochen vorher am Gemeindamt Sieghartskirchen!
Nachdem Ihr Kind mit dem Kindergartenbesuch begonnen hat, gelten diese Termine auch für Änderungen oder Abmeldungen von der Nachmittagsbetreuung. |
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