Angehörigenbonus

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125,00.

Die Auszahlung des Angehörigenbonus erfolgt seit Dezember 2023.


Weitere Informationen und Antragsformular finden Sie hier: LINK

Antrag Angehörigenbonus (435 KB) - .PDF